Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/innen (nach DGUV Vorschrift 1 §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz § 12)

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler und Mitgängerflurförderzeuge)


Zielguppe 1/2-Tagesseminar


Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.


Inhalte der Ausbildung:


  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)

  • Erläuterung der DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

  • Hintergrund der jährlichen Unterweisung

  • Lastschwerpunkt und Standsicherheit

  • Verantwortungen

  • Hinweise zum sicheren Betrieb

  • Beachten der Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen

  • Verkehrsregeln und Verkehrswege

  • Unfallgeschehen und Unfallanalyse

  • Die Unterweisung wird von uns für den Unternehmer schriftlich dokumentiert. (Gilt als Nachweis für die Berufsgenossenschaften)

    Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und eine Bestätigung in der Fahrerlaubnis.

    Datenschutz Impressum AGB linked in Xing