Die Unterweisungspflicht
Die Unterweisungspflicht ist Bestandteil der umfassenden Verpflichtung des Unternehmers, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu
verhüten, indem er die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen trifft. Unterweisungen können technische/organisatorische Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht ersetzen.
Wann ist zu unterweisen?
Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen von den Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz ab sowie der Qualifikation der Beschäftigten. Die Unterweisung ist vor
Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und mindestens einmal im Jahr zu wiederholen. Üb die Durchführung der Unterweisung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich Sicherheitsunterweisungen an:
Erstellung eines Unterweisungskonzepts für die jährliche Mitarbeiterunterweisung
Erstellung unternehmensspezifischer Unterweisungsinhalte
Bereitstellung Unterweisungsnachweis
Durchführung der jährlichen allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Mitarbeiterunterweisungen in Ihrem Unternehmen
Bereitstellung der Dokumente im Word- und PDF-Format
Fristenüberwachung
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die möglichen Unterweisungsgebiete:
Allgemeine Grundunterweisung
Tätigkeitsbezogene Unterweisungen
Berufsgruppenspezifische Unterweisungen
Gefahrstoffrecht
Unterweisungen zu Sonderthemen