Deshalb hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie die Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel vorausgegangener Prüfungen.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.