Die “Regelbetreuung” für Unternehmen ab 11 Beschäftigte setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung legt die DGUV V2 fixe Einsatzzeiten fest. Dabei ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation im Unternehmen zugeordnet.
Den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ermittelt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf der Basis des Leistungskatalogs gemäß der Vorgaben DGUV V2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seinem Unternehmen anfallen.
Die Betreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Die Grundbetreuung ist mindestens alle fünf Jahre regelmäßig zu wiederholen. Die Grundbetreuung erfolgt durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Sie umfasst die Erstellung beziehungsweise Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Maßnahmen hieraus. Neben der Grundbetreuung lässt sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt betreuen. Zu dieser anlassbezogenen Betreuung kann gehören:
Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln. Dafür müssen Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um: