Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 Kapitel 2.10)
und DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)

Mit der Einführung des BGG 966 im April 2010 wurde erstmals von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.


Wir bieten Ihnen Seminare für Anfänger (2 Tage) und Fortgeschrittene (1 Tag) für alle Typen von Arbeitsbühnen.


Inhalt:


Grundlagen


  • Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500, bisherige BGR 500 Kap 2.10)

  • Arten und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen

  • Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)

  • Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen

  • Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen

  • Hubarbeitsbühne

    Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung


  • Übernahme und Transport

  • Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem

  • Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme

  • Maschinenbeschreibung

  • Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen

  • Einsatz der Hubarbeitsbühne


  • Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne

  • Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten

  • Berechnung der tatsächlichen Last

  • Sicherheitsregeln

  • Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräte

  • Unfälle

  • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum


  • Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele

  • Möglichkeiten der Verkehrssicherung

  • Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung

  • Abschlussprüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)


  • Schriftliche Prüfung

  • Praktische Übungen/Bedienprobe

  • Teilnehmerkreis:

    Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z.B. Arbeitnehmer in Bauhaupt - und Nebenberufen, Hauswarte, Gebäudereiniger; Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen


    Sowohl die Ausbildung als auch der Ausbilder sind auf dem neusten Stand der Technik und durch die Berufsgenossenschaft geprüft und zur Ausbildung Zugelassen

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