Herstellerunabhängige Regalinspektionen nach DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) und DIN EN 15635

Regale sind laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSchV.), die in § 10 die regelmäßige Kontrolle von Lagereinrichtungen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt, und von den Arbeitnehmern genutzt werden, vorschreibt.


Regal

Sorgen Sie, als Betreiber der Regalsysteme für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!


Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.


Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest. Es werden Sichtkontrollen u.a. auf Deformation, Beschädigung und Fehlteile durchgeführt und ein Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage.


Als Dekra-geprüfter Regalinspekteur sind wir autorisiert, entsprechende Kontrollen für Sie durchzuführen. Jeder Regalbetreiber erhält von uns Unterstützung dabei, die Arbeitsschutzbestimmungen in seinem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit bei der Arbeit in und an den Regalen zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.


Die visuelle Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus und der Inspekteur darf nur sichere Bereiche betreten. Der laufende Betrieb wird hierbei nicht gestört. Dabei führen wir Sichtkontrollen durch, inspizieren u. a., ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen.


Neben den klassischen Beschädigungen von Regalbauteilen achten wir auf zahlreiche weitere Punkte, die die Sicherheit Ihrer Arbeit an und mit dem Regal unterstützen.


Es zählt nicht zu den Aufgaben eines Regalprüfers, die Statik einer Regalanlage zu beurteilen

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