Atemschutzausbildung

Ausbildung zur richtigen Anwendung der PSA

 

 

Jährlich verursachen Erkrankungen der Atemwege über 8Millionen Krankenstandstage. Die Vorschriften zur Benutzung von Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte sind in der DGUV Regel 112-190 (BGR 190) geregelt.

 

 

Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen festgestellt, dass Gase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube freiwerden und der Grenzwert durch technische Maßnahmen, wie z. B. eine Absaugung nicht eingehalten werden kann, hat der Unternehmer individuell passende Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen.

 

Unterweisung der Atemschutzgeräte nach DGUV Regel 112-190 (BGR 190)

 

Theorie:  

Ø Grundlagen Persönliche Schutzausrüstung -Filtergeräte - Isoliergeräte - Auswahlkriterien - Vorsorgeuntersuchung -Tragezeitbegrenzung - Gefahren bei falscher Anwendung - Kennzeichnung der Produkte - Prüfungs- und Wartungsvorgaben - Aufbewahrung der Produkte

 

Praxis:

Ø Sichtprüfung vor jedem Gebrauch - Verwenden der Produkte

 

Dauer 1Tag

 

Abschluss

Teilnahmezertifikat

                                              

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